AI Act (KI-Verordnung der EU)
Der AI Act ist das Regelwerk der Europäischen Union für künstliche Intelligenz. Es ordnet Anwendungen nach Risiko und knüpft daran Pflichten — für Unternehmen am sichtbarsten dort, wo Inhalte oder Antworten von einer KI stammen.
Der AI Act ordnet KI-Anwendungen nach dem Risiko, das von ihnen ausgeht: von verbotenen Praktiken über hochriskante Einsatzfelder bis zu Anwendungen mit geringem Risiko. Je höher die Einstufung, desto strenger die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Aufsicht und Dokumentation. Die Verordnung gilt EU-weit unmittelbar und wird in Stufen wirksam.
Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe geht es nicht um Hochrisiko-Systeme, sondern um Transparenz. Wo eine Maschine mit Menschen spricht oder Inhalte erzeugt, soll erkennbar sein, dass eine Maschine im Spiel war. Das betrifft Assistenten auf der eigenen Website ebenso wie automatisch erzeugte Texte oder Bilder.
Praktisch heißt das: kennzeichnen statt kaschieren. Wer offenlegt, wo KI beteiligt war, erfüllt nicht nur eine Pflicht, sondern nimmt eine Frage vorweg, die Leser ohnehin stellen. Für die Details des eigenen Falls ist eine rechtliche Prüfung nötig — ein Glossareintrag ersetzt keine Beratung.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen.
Kann ich verhindern, dass KI mit meinen Inhalten trainiert — ohne unsichtbar zu werden?
Ja — mit einem TDM-Opt-out (TDMRep): einem maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt, der das Text-und-Data-Mining deiner Inhalte fürs KI-Training untersagt. Die rechtliche Grundlage liefert der EU-Rahmen, der Anbieter großer KI-Modelle verpflichtet, solche Vorbehalte zu respektieren. Das Lesen und Zitieren durch KI-Antwortsysteme bleibt dabei erlaubt — du bleibst sichtbar und zitierfähig, während deine Texte nicht dauerhaft in Modelle einfließen. Du legst die Regel einmal maschinenlesbar fest, statt sie nur in einen Rechtstext zu schreiben.
Muss meine Website barrierefrei sein — betrifft mich das?
Das hängt davon ab, was deine Website tut. Grundlage ist der European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882), anwendbar seit dem 28. Juni 2025 und national umgesetzt — in Deutschland als BFSG. Er betrifft vor allem Websites, über die Verbraucher Produkte kaufen oder Dienstleistungen buchen können, etwa Shops oder Online-Buchungen. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind Ausnahmen vorgesehen. Ob dein Fall darunterfällt, lass im Zweifel rechtlich prüfen — eine verbindliche Rechtsauskunft kann dir nur eine Fachstelle geben.
Unabhängig von der Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit fast immer: Klare Struktur, gute Kontraste und Tastaturbedienung machen deine Website für alle besser nutzbar — auch für ältere Gäste und unterwegs am Handy. Und dieselbe saubere Struktur, die einem Screenreader hilft, hilft auch Suchmaschinen und KI-Systemen, deine Inhalte korrekt zu verstehen. Barrierefreiheit ist Qualität — kein lästiger Zusatz.