Double-Opt-In

Beim Double-Opt-In wird eine Anmeldung erst wirksam, wenn der Empfänger sie über einen Link in einer Bestätigungsmail selbst bestätigt. Erst dann steht die Adresse im Verteiler.

Der Grund ist einfach: Ohne Bestätigung kann jeder eine fremde Adresse eintragen. Der zweite Schritt beweist, dass der Inhaber der Adresse einverstanden war — und dieser Nachweis ist im Streitfall das, worauf es ankommt.

In der Praxis heißt das: Eintrag, sofortige Bestätigungsmail, ein Klick, fertig. Wer nicht klickt, bleibt draußen. Eine ordentliche Umsetzung protokolliert außerdem Zeitpunkt und Herkunft der Bestätigung und legt den Abmeldeweg gleich mit an.

Wichtig ist die Abgrenzung: Das Verfahren gilt für den Newsletter-Verteiler. Eine Kontaktanfrage über ein Formular ist etwas anderes — sie beantwortest du, du nimmst sie nicht in eine Werbeliste auf.

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